Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Auftraggeber:innen/ Kund:innen und Take-off Coaching (Auftragnehmerin). Zusätzlich kann ein individueller Vertrag mit ergänzenden Angaben das Vertragsverhältnis regeln. Durch die Erteilung eines vereinbarten Auftrags an die Auftragnehmerin gelten die Bestimmungen dieser AGB sowie allfällige Vereinbarungen eines individuellen Vertrags als angenommen.

 

Durchführung und Ort

Datum und Ort der Dienstleistung werden zwischen den Auftraggeber:innen/ Kund:innen und der Auftragnehmerin vereinbart.


​Honorar, Zeitrahmen und Rechnungsstellung

Das Honoraransatz richtet sich nach den folgenden Dienstleistungen:

Für Privatpersonen (Selbstzahlende):

180 CHF pro Stunde (60 Min.) für Einzelgespräche; Coachings, Mentorings und Trainings (45 bis 90 Min. pro Sitzung)

​Für Organisationen:

Pauschalangebot gemäss Auftragsgrösse für Einzelgespräche; Coachings, Mentorings und Trainings sowie neu zu konzipierende Veranstaltungen

​Inbegriffen für meine bestehenden Angebote sind:

  • Erstgespräch/Auftragsklärung (15-30 Minuten)
  • Standard Vor- und Nachbereitung
  • Kurze telefonische Kontakte und Administration


Spesen (Reisekosten, Verpflegung, Hotelübernachtungen) werden zusätzlich verrechnet.
Terminvereinbarungen und Anmeldungen sind verbindlich.

Falls nicht anders vereinbart, ist die Bezahlung folgendermassen geregelt eine elektronische Rechnung in PDF-Format wird 5 Tage nach der Begleitung zugestellt. Diese soll innert 30 Tagen beglichen werden.

Absagen und Verschiebungen
Festgelegte Durchführungsdaten und Termine sind für die Vertragsparteien verbindlich. Bei Absage einer gebuchten Dienstleistung seitens der Angemeldeten gilt folgende Regelung:

  • ​Bis 14 Tage vor dem Auftrag: Kostenlos
  • 8-10 Tage vor dem Auftrag: 50% des vereinbarten Honorars
  • 7-2 Tage vor dem Auftrag: 75% des vereinbarten Honorars
  • 0-1 Tage vor dem Auftrag: 100% des vereinbarten Honorars


Verschiebung nach Absprache.

Nutzungsrechte

Die Erstellung von Konzepten und Unterlagen (Recherche, Folien, Übungen, Fragen, Fachartikel) und Manuskripten ist sehr zeitintensiv. Das Nutzungsrecht und Copyright der abgegebenen Unterlagen verbleiben, ausser dies wurde anders vereinbart, bei der Autorin.

Vertraulichkeit, persönliche Daten und Dossierführung
Die Inhalte der Gespräche im Rahmen der Zusammenarbeit sind vertraulich. Die Dossierführung findet elektronisch und entsprechend der allgemeinen Datenschutzrichtlinien statt. In die Dossiers gehören Personalien, Auftragsvereinbarung, Fotoprotokolle der Begleitungen, Gesprächsnotizen, ggf. Zwischen- oder Endevaluationen. Sie werden für gemäss geltenden Regeln zehn Jahren aufbewahrt, nachher rechtmässig gelöscht.

Eine Preisgabe von Informationen oder die Einleitung von Interventionsmassnahmen erfordert das vorherige Einverständnis. Ausgenommen sind Situationen akuter Selbst- bzw. Fremdgefährdung soweit für die Beseitigung dieser Gefährdung erforderlich oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung oder eine verbindliche gerichtliche oder behördliche Anordnung vorliegt. Die Auftragsgeberin ist berechtigt, zwecks Qualitätssicherung ihrer Arbeit, die Seminar-, Trainings- oder Begleitungssituationen anonymisiert in einer Intervisionsgruppe zu reflektieren.

Die Auftragsgeberin ist bemüht, Dossiers und Datenübertragungen (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail oder Videocall) so gut wie möglich vor fremden Zugriffen, Verlusten, Missbrauch oder vor Fälschung zu schützen und weist Auftraggeber:innen/Kund:innen ausdrücklich darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein 100% Schutz vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Die Auftragnehmerin muss darum auch für eine allfällige Verletzung der Schweigepflicht – etwa im Falle eines Hackens - nicht einstehen.

Haftung und Schlussbestimmungen
Alle Teilnehmenden tragen die volle Verantwortung für sich und ihre Handlungen. Für verursachte Schäden kommen sie selbst auf und stellen die Auftraggeberin – soweit gesetzlich zulässig - von allen Haftungsansprüchen frei.

Über den Verlauf der Beratung legt die Auftraggeberin jederzeit umfassend Rechenschaft ab. Dabei schuldet sie das Tätigwerden, aber keinen bestimmten Erfolg. Die Auftraggeber:innen/ Kund:innen verpflichten sich und ihre Rechtsnachfolger, die Auftraggeberin  von jeglichen Schadenersatzansprüchen, die gegen sie im Zusammenhang mit dem Tätigwerden erhoben werden, schad- und klaglos zu halten, es sei denn, sie habe den Schaden absichtlich oder grobfahrlässig herbeigeführt.


​Als anwendbares Recht gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Bülach. 


Brüttisellen, April 2023